Hannemann Safety engineering mark

HANNEMANN GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, Beratungen und Projektplanungen der Hannemann GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“).

  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§2 Leistungsumfang und Vertragsschluss

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Einzelauftrag bzw. der Offerte festgelegt.

  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande. Ein Vertrag gilt auf Basis der übermittelten Offerte zudem auch dann als rechtsverbindlich geschlossen, wenn der Kunde die Annahme durch schlüssiges Handeln (wie beispielsweise die Übermittlung von Terminvorschlägen, die Bereitstellung von Projektunterlagen oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung) signalisiert.

§3 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen (z.B. Anlagenpläne, technische Dokumentationen) der Auftragnehmerin rechtzeitig, vollständig und unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.

  2. Die Auftragnehmerin darf davon ausgehen, dass die vom Kunden gelieferten Daten und Informationen korrekt sind. Eine Prüfungspflicht seitens der Auftragnehmerin besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind standardmässig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto und ohne jeglichen Abzug (wie z. B. Skonto) zur Zahlung fällig, sofern nicht im jeweiligen Einzelauftrag, der Offerte oder einem separaten Rahmenvertrag ausdrücklich eine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

  2. Eigenmächtige und ungerechtfertigte Abzüge durch den Kunden werden ausnahmslos nachbelastet.

  3. Mit ungenutztem Ablauf der 30-tägigen (bzw. anderweitig vereinbarten) Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch und ohne vorherige Mahnung in Verzug.

  4. Ab Eintritt des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

§5 Haftungsbeschränkung

  1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden (wie z.B. Betriebsunterbrechung) sowie für entgangenen Gewinn des Kunden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

  3. Soweit eine Haftung der Auftragnehmerin besteht, ist diese der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (max. 10 Mio. CHF für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. CHF für reine Vermögensschäden) beschränkt. Subsidiär ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes (Vergütung für den entsprechenden Einzelauftrag) limitiert.

§6 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und ausschliesslich für die Zwecke der Auftragserfüllung zu verwenden.

§7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wallisellen.

  3. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand gerichtlich zu belangen.

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, Beratungen und Projektplanungen der Hannemann GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“).

  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§2 Leistungsumfang und Vertragsschluss

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Einzelauftrag bzw. der Offerte festgelegt.

  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande. Ein Vertrag gilt auf Basis der übermittelten Offerte zudem auch dann als rechtsverbindlich geschlossen, wenn der Kunde die Annahme durch schlüssiges Handeln (wie beispielsweise die Übermittlung von Terminvorschlägen, die Bereitstellung von Projektunterlagen oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung) signalisiert.

§3 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen (z.B. Anlagenpläne, technische Dokumentationen) der Auftragnehmerin rechtzeitig, vollständig und unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.

  2. Die Auftragnehmerin darf davon ausgehen, dass die vom Kunden gelieferten Daten und Informationen korrekt sind. Eine Prüfungspflicht seitens der Auftragnehmerin besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind standardmässig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto und ohne jeglichen Abzug (wie z. B. Skonto) zur Zahlung fällig, sofern nicht im jeweiligen Einzelauftrag, der Offerte oder einem separaten Rahmenvertrag ausdrücklich eine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

  2. Eigenmächtige und ungerechtfertigte Abzüge durch den Kunden werden ausnahmslos nachbelastet.

  3. Mit ungenutztem Ablauf der 30-tägigen (bzw. anderweitig vereinbarten) Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch und ohne vorherige Mahnung in Verzug.

  4. Ab Eintritt des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

§5 Haftungsbeschränkung

  1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden (wie z.B. Betriebsunterbrechung) sowie für entgangenen Gewinn des Kunden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

  3. Soweit eine Haftung der Auftragnehmerin besteht, ist diese der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (max. 10 Mio. CHF für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. CHF für reine Vermögensschäden) beschränkt. Subsidiär ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes (Vergütung für den entsprechenden Einzelauftrag) limitiert.

§6 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und ausschliesslich für die Zwecke der Auftragserfüllung zu verwenden.

§7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wallisellen.

  3. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand gerichtlich zu belangen.

Kontakt für Anfragen und Mandate

Projektanfragen
info@hannemann-gmbh.ch
Neugutstrasse 12 - Wallisellen - Schweiz